Ihre Brandschutzanlagen
...in besten Händen.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder oder auch Rauchmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt sind seit kurzer Zeit in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Wohnhäusern vorgeschrieben. Bei Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis 2017.

Die gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder. Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren (Tyndall-Effekt): Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer (1) des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode (LED, 5) ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor (Fotodiode, 4), der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-)Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen; die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert. Optische Rauchmelder werden bevorzugt angewendet, wenn mit vorwiegend kaltem Rauch bei Brandausbruch (Schwelbrand) zu rechnen ist.

Man sieht es gibt eine Vielzahl verschiedener Arten und Hersteller von Rauchwarnmelder. Damit Sie nicht den Überblick verlieren berate ich Sie gerne!

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