Ihre Brandschutzanlagen
...in besten Händen.

Brandschutzhelfer

Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Die Ernennung erfolgt auf Basis des "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit", [1] "Maßnahmen gegen Brände - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)" [2] und der Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 1– Grundsätze der Prävention".

Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer fortbildet.

Die Brandschutzhelfer sind nach ASR A2.2 alle 3 - 5 Jahre neu auszubilden. Eine Downloadmöglichkeit finden Sie unten.

Download ASR A2.2
ASR-A2-2.pdf (84.06KB)
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