Feststellanlagen
Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten). Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung, z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
- mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
- mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).
Taster zum manuellen Schließen der Tür/des Tors müssen rot sein (Größe mindestens 16 cm²) und die Aufschrift tragen „Tür bzw. Tor schließen“.
Als Brandmelder werden heute zumeist optischer Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip oder (bei Rauchschutzabschlüssen nicht erlaubt) seltener auch Wärmedifferenzialmelder in Feststellanlagen eingesetzt.
Früher wurden als Brandmelder wegen größerer Sicherheit vor Störbeeinflussungen (Wasserdampf, Staub u. a.) auch Ionisationsrauchmelder verwendet. Diese sind wegen ihrer Radioaktivität fast vollständig vom Markt verschwunden. Außerdem sind sie als Sondermüll zu behandeln und in Deutschland mit ihrer Seriennummer und Einbauort bei den Landesämtern für Umweltschutz registriert.
Einige Systeme sind mit Akkus für den Fall, dass die 230-V-Versorgungsspannung wegfällt, ausgestattet. Das Wegfallen der Versorgungsspannung, und gegebenenfalls auch der Akkuspannung, muss zum Schließen des Brandabschlusses führen.
Die Feststellanlagen können auch durch Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 [1] angesteuert werden. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage ist zulässig, jedoch nicht die Weiterleitung des Signals aus der Feststellanlage z.B. an die Feuerwehr. Feststellanlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente (Rauchmelder oder Wärmemelder) verfügen müssen (auch dann, wenn sie durch eine Brandmeldeanlage angesteuert werden). Im Verlauf von Fluchtwegen und Rettungswegen sind zwingend Brandmelder, die auf Rauch reagieren, zu verwenden.
Feststellanlagen sind jährlich instandzuhalten.
Ich bin Sachkundiger für Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren. Ich verfüge über Ersatzteile von allerlei Herstellern von FSA (Dorma, GEZE, Hekatron, etc.) und übernehme gerne die jährliche Wartung Ihrer Anlage/n.